Inhalt
Landwirtschaft
„Man bringt leichter einem Landwirt das Steuerrecht bei als einem Steuerrechtler die Landwirtschaft“. Wir haben uns, auch aufgrund unserer langjährigen praktischen Erfahrung in der Landwirtschaft, auf die Beratung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben aller Größen und Rechtsformen spezialisiert.
Steuerberatung
- Erstellung von steuerlichen Jahresabschlüssen nach §4 Absatz 1 EStG
- Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach §4 Absatz 3 EStG
- Gewinnermittlung nach §13a EStG
- steuerliche Beratung zu Tierhaltungskooperationen gem. §51a Bewertungsgesetz
- steuerliche Beratung zur Gründung von Maschinengemeinschaften (Bruchteilsgemeinschaften oder GbR)
- steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuerminimierung
- bewertungsrechtliche Fragestellungen
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Unterstützung bei Betriebsprüfungen
- Rechtsbehelfsverfahren beim Finanzamt
- Vertretung vor Finanzgerichten
Buchführung
- Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle vor Ort
- laufende Besprechung des aktuellen Betriebsergebnisses anhand des Geldberichts bzw. der BWA
- Erstellung des BMELV-Jahresabschlusses inkl. Plausibilitätsprüfung sämtlicher Geschäftsvorfälle
- auf Wunsch Weiterleitung des BMELV-Jahresabschlusses an die zuständigen Behörden (LfL) bei Vorliegen einer Auflagenbuchführung
Planung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge
- Hofübergabe-Beratung
- Beratung zu schenkung- und erbschaftsteuerlichen Themen
- steuerneutrale Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben auf mehrere Eigentümer