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Berater für Berater
Man kann von vielem etwas wissen - oder von einem bestimmten Gebiet viel. Wir haben uns für das letztere entschieden und uns auf das Land- und forstwirtschaftliche Steuerrecht spezialisiert. Diese Spezialisierung ist die Grundlage für eine qualifizierte und praxisnahe Beratung. Kontaktieren Sie uns, wenn wir Ihre Land- und forstwirtschaftlichen Sachverhalte beurteilen oder Ihre Gestaltungen beratend begleiten sollen – bei vollem Mandatsschutz.
Wir unterstützen Sie bzw. Ihre Mandanten bei:
- Hofübergabe Beratung
- Steuerneutrale Übertragung von Land- und forstwirtschaftlichen Betrieben auf die nächste Generation, insbesondere auch auf mehrere Eigentümer
- Erbschafts- und Schenkungssteuerliche Beratung, insbesondere unter Berücksichtigung der bewertungsrechtlichen Besonderheiten im Land- und forstwirtschaftlichen Bereich
- Überprüfen des Vermögensstatus (Betriebs- oder Privatvermögen) von Land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
- Unterstützung bei der Umsetzung der Grundsteuerreform hinsichtlich der Neubewertung von land- und forstwirtschaftlicher Immobilien